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BGH, 06.02.1987 - 2 StR 670/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Inhalt einer ordnungsgemäßen gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens einer Gehilfenstellung oder Mittäterschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 364
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78
Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …
Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 670/86
Die Beurteilung der Frage, ob der Angeklagte diese Tatbeiträge als Gehilfe oder Mittäter geleistet hat, ist auf Grund aller Umstände, welche von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu entscheiden (BGHSt 28, 346, 348 f) [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78].
- OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und …
Insofern ist bei der gebotenen wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände (vgl. BGHSt 28, 346; 48, 52; NStZ 1987, 364) zu beachten, dass der Angeklagte seinen Kunden bereits die zur Aufspaltung des Sendesignals der Firma S. benötigten Receiver geliefert und Anleitung zu deren Modifikation gegeben hat, sodann mit der Entschlüsselung der zur Sichtbarmachung des Pay-TV-Programms benötigten Kontrollwörter einen wesentlichen, nicht nur untergeordneten, Tatbeitrag geleistet hat, zudem die entschlüsselten Kontrollwörter unbefugt an seine Card-Sharing-Kunden übersandt hat. - BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen …
Davon, daß die Beteiligten sich von vornherein auf eine in ihren Augen sichere Verwertung der Tatbeute verlassen können, kann eine so wesentlich bestärkende und die Tatausführung fördernde Wirkung ausgehen, daß dann darin im Rahmen der wertenden Gesamtschau ein zur Annahme von Mittäterschaft beitragender Umstand zu sehen ist (offengelassen in BGHR StGB § 25 II Tatherrschaft 1). - OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04
Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft …
Ob ein Beteiligter als Täter oder Gehilfe zu bestrafen ist, richtet sich maßgeblich danach, ob er die Tat als "eigene" oder "fremde" wollte ( BGH NStZ 1987, 364).
- BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/94 Eine diesen Grundsätzen entsprechende wertende Gesamtbetrachtung der für die Vorbereitung und Durchführung der Tat bedeutsamen Umstände (vgl. etwa BGH in NStZ 1987, 364 ) läßt das angefochtene Urteil vermissen.
- BGH, 22.04.1993 - 4 StR 131/93
Anforderungen an Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung - Abgrenzung …
Wie auch die Revision einräumt, hat das Landgericht bei seiner Wertung die für die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe maßgeblichen Grundsätze (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 1) nicht verkannt. - BGH, 08.02.1994 - 1 StR 772/93
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe zum Mord - Berücksichtigung des …
Eine diesen Grundsätzen entsprechende wertende Gesamtbetrachtung der für die Vorbereitung und Durchführung der Tat bedeutsamen Umstände (vgl. etwa BGH in NStZ 1987, 364) läßt das angefochtene Urteil vermissen.